Unser Beratungsangebot zur DIN 14675 erstreckt sich über folgende Hauptpunkte:
- Schulung und Prüfung der verantwortlichen Person in Kooperation mit unseren Partnern TÜV Rheinland
(siehe Seminare).
- Komplette Unterstützung bei der Vorbereitung und Abwicklung des Zertifizierungsverfahrens
- UDS unterhält mit TÜV Rheinland Rahmenverträge, um seinen Kunden das Zertifizierungsverfahren besonders
preisgünstig anbieten zu können
Link zu "Die Brandmeldezentrale.de"
DIN 14675- Allgemeines
Die DIN 14675 (2003-11) wurde vom FNFW Arbeitsausschuss (AA) 72.1 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" erarbeitet und 2006-12-A1 vom
Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW novelliert.
Diese Norm gilt für den Aufbau und Betrieb von Anlagen, die für den Schutz von Personen und Sachen vorgesehen sind.
5 Konzept für Brandmeldeanlagen (BMA) - nicht zertifiziert*
6.1 Planung - zertifiziert
6.2 Projektierung - zertifiziert
7 Montage und Installation - zertifiziert
8 Inbetriebsetzung - zertifiziert
9 Abnahme - zertifiziert
10 Betrieb - nicht zertifiziert*
11 Instandhaltung - zertifiziert
12 Änderung und Erweiterung bestehender BMA - nicht zertifiziert*
* Anmerkung: "nicht zertifiziert" bedeutet, für diese Phase kann keine Zertifizierung erlangt werden,
da dies von der Norm nicht vorgesehen ist.
Für die Erlangung der Zertifizierung nach DIN 14675 müssen u.a. nachgewiesen werden:
- ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (QMS) von einer nach DIN EN ISO/IEC17021 akkreditierten Stelle
nach DIN EN ISO 9001:2008. (Ausnahme: bei Fachfirmen nur zur Ausführung der Planungsphase 6.1, ist als Nachweis
eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems die Vorlage eines Qualitätsmanagement Handbuchs (QMH) ausreichend,
dessen Inhalt wird im Anhang M(Download) beschrieben.
- eine verantwortliche Person (Dipl. Ing., Techniker, Meister), die entsprechend geschult und geprüft wurde.
Schulungen und Prüfungen werden von uns in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland
angeboten. (zu den Seminare)
DIN 14675- Voraussetzungen
Aus der Norm zitiert:
- 4.2.1
Für jede Phase, die in den Abschnitten 6 bis 9, 11 und 12 beschrieben ist, ist die entsprechende Leistung durch eine
Fachfirma verantwortlich zu erbringen. Die Fachkompetenz der Fachfirma ist insbesondere nachgewiesen, wenn sie durch eine nach
DIN EN 45011 akkreditierte Stelle (siehe 3.2) zertifiziert worden ist.
Ferner ist von der Fachfirma ein geeignetes Qualitätsmanagement nachzuweisen. Als Nachweis ist z.B. ein Zertifikat ausreichend,
wenn es von einer nach DIN EN ISO/IEC 17021 akkreditierten Stelle ausgestellt wurde.
Für die Fachfirma zur Ausführung der Planungsphase nach 6.1 ist als Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagements die Vorlage
eines Qualitätsmanagement-Handbuchs ausreichend, dessen Inhalt in Anhang M beschrieben ist.
Die Kompetenzkriterien sind in Anhang L festgelegt.
Anmerkung: DIN EN ISO 9001:2008 ermöglicht aufgrund der praxisgerechten Anforderungen an die zu dokumentierenden Verfahren auch die
wirtschaftlich vertretbare Aufwendung durch kleinere Fachfirmen.
- 4.2.2
Werden Leistung und Verantwortung für bestimmte Phasen aufgeteilt, sind die Schnittstellen für die Arbeitsteilung eindeutig zu definieren
und je Phase eine Fachfirma mit zertifizierter Kompetenz und einem Qualitätsmanagementsystem nach 4.2.1 erforderlich
weiter zu den Mindestqualifikationen und Prüfungsinhalten
|